Krankenkasse + Kinderaugen

Ab 1. Juli wieder Krankenkassen-Beitrag an Kinder-Brillen und -Kontaktlinsen

 

Ab dem 1. Juli 2012 muss die Krankenversicherung die Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen für Kinder wieder übernehmen. Das Departement des Innern (EDI) hat eine Verordnungsänderung auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Künftig müssen die Krankenkassen wieder jährlich 180 Franken an Sehhilfen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bezahlen.

 

                          

 

 

So war die Regelung bereits früher. Auf Ende 2010 strich jedoch der damalige Gesundheitsminister Didier Burkhalter die Brillenvergütung. Burkhalter wollte damit die Grundversicherung um jährlich 40 Millionen Franken entlasten. Dies stiess aber auf Widerstand. Eine Allianz von Konsumentenschützern, Patientenorgansiationen und verschiedenen Fachverbänden forderte in einer Petition die Wiedereinführung des Brillenbeitrags. National- und Ständerat stimmten einer entsprechenden Motion zu.

 


Gesundheitsminister Alain Berset kündigte bereits bei der Beratung des Vorstosses im Parlament an, dass er zur alten Regelung zurückkehren wolle. Werde Fehlsichtigkeit bei Kindern nicht korrigiert, entstünden Folgeprobleme und -kosten, erklärte Berset damals. Das EDI verweist in seiner Mitteilung vom Donnerstag auf ein Gutachten. Dieses sei zum Schluss gekommen, dass die Korrektur einer Fehlsichtigkeit im Kindesalter der Behandlung einer Krankheit entspreche. Die meisten Sehfehler müssten im Kindesalter behandelt werden, um Verminderung der Sehschärfe zu vermeiden. Offen war noch die Höhe der Leistung. Angesichts der gesunkenen Brillenpreise werde der Betrag wohl weniger hoch ausfallen als früher, hatte Berset im Februar gesagt. Nun müssen die Kassen aber gleich viel bezahlen wie früher.